Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist das oberste Führungsorgan der Gesellschaft. Er ist für die Oberleitung und die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie für die Überwachung der Konzernleitung verantwortlich. Die Statuten des Unternehmens sehen vor, dass der Verwaltungsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Per 31. Dezember 2012 bestand der Verwaltungsrat aus fünf nicht exekutiven Mitgliedern, die nachstehend vorgestellt werden.
Mitglieder des Verwaltungsrats
Anlässlich der jährlichen Generalversammlung am 7. Mai 2013 wurden alle Verwaltungsräte, die sich zur Wiederwahl stellten, wiedergewählt.
Präsentation der Mitglieder des VerwaltungsratsAufgaben des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat verfügt über Beschlussfähigkeit für alle Entscheidgungen die nicht der Generalversammlung oder einem anderen Rechtsorgan, den Statuten oder den "Internal Regulations" unterliegen. Im Weiteren ist der Verwaltungsrat für die Ausführung der folgenden Aufgaben verantwortlich:
- Ernennung des Verwaltungsratspräsidenten sowie der Präsidenten der Ausschüsse.
- Oberleitung der Gesellschaft.
- Festlegung der strategischen Ausrichtung sowie Entscheide über die Aufnahme oder die Einstellung von Geschäftsaktivitäten.
- Festlegung der Organisation.
- Ernennung, Suspendierung oder Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen, gestützt auf den Antrag des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses.
- Festlegung der Finanz- und Investitionspolitik.
- Genehmigung des Jahresbudgets.
- Genehmigung der Finanzplanung und -kontrolle, Festlegung der anwendbaren Rechnungslegungsgrundsätze sowie Entscheide zu Fragen der Rechnungslegung, bei denen die Rechnungslegungsgrundsätze der Gesellschaft unterschiedliche Lösungsansätze zulassen, gestützt auf den Antrag des Prüfungs- und Risikoausschusses.
- Genehmigung der Unternehmenspolitik bezüglich finanzieller Berichterstattung.
- Genehmigung der Jahresrechnung und der regulären Zwischenberichte vorgängig zu ihren Publikationen und nach Freigabe durch den Prüfungs- und Risikoausschuss.
- Genehmigung der Organisation der Risikoidentifikation und Überwachung sowie Beaufsichtigung der "Internal Control" Funktion
- Oberaufsicht über die Geschäftsleitung, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen.
- Erstellung des Geschäftsberichts sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse.
- Beschlussfassung bezüglich Kapitalerhöhungen gemäss Art. 651a, 652g, 653g OR, Entscheidungen gemäss Art. 634a I OR (Beiträge auf nicht voll einbezahlte Aktien) und Art. 651 IV OR (Erhöhung des Aktienkapitals im Falle genehmigten Kapitals).
- Genehmigung von Massenentlassungen von Mitarbeitern im Sinne von Art. 335d OR oder entsprechenden ausländischen Regulierungen.
- Genehmigung von Angelegenheiten, für welche die Geschäftsleitung die Zustimmung des Verwaltungsrats einholen muss.
- Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung gemäss Art. 725 OR.
