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Allgemeines

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das oberste Führungsorgan der Gesellschaft. Er ist für die Oberleitung und die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie für die Überwachung der Konzernleitung verantwortlich. Die Statuten des Unternehmens sehen vor, dass der Verwaltungsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Per 31. Dezember 2012 bestand der Verwaltungsrat aus fünf nicht exekutiven Mitgliedern, die nachstehend vorgestellt werden.

Mitglieder des Verwaltungsrats

Anlässlich der jährlichen Generalversammlung am 7. Mai 2013 wurden alle Verwaltungsräte, die sich zur Wiederwahl stellten, wiedergewählt.

Präsentation der Mitglieder des Verwaltungsrats

Aufgaben des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat verfügt über Beschlussfähigkeit für alle Entscheidgungen die nicht der Generalversammlung oder einem anderen Rechtsorgan, den Statuten oder den "Internal Regulations" unterliegen. Im Weiteren ist der Verwaltungsrat für die Ausführung der folgenden Aufgaben verantwortlich:

 

  • Ernennung des Verwaltungsratspräsidenten sowie der Präsidenten der Ausschüsse.
  • Oberleitung der Gesellschaft.
  • Festlegung der strategischen Ausrichtung sowie Entscheide über die Aufnahme oder die Einstellung von Geschäftsaktivitäten.
  • Festlegung der Organisation.
  • Ernennung, Suspendierung oder Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen, gestützt auf den Antrag des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses.
  • Festlegung der Finanz- und Investitionspolitik.
  • Genehmigung des Jahresbudgets.
  • Genehmigung der Finanzplanung und -kontrolle, Festlegung der anwendbaren Rechnungslegungsgrundsätze sowie Entscheide zu Fragen der Rechnungslegung, bei denen die Rechnungslegungsgrundsätze der Gesellschaft unterschiedliche Lösungsansätze zulassen, gestützt auf den Antrag des Prüfungs- und Risikoausschusses.
  • Genehmigung der Unternehmenspolitik bezüglich finanzieller Berichterstattung.
  • Genehmigung der Jahresrechnung und der regulären Zwischenberichte vorgängig zu ihren Publikationen und nach Freigabe durch den Prüfungs- und Risikoausschuss.
  • Genehmigung der Organisation der Risikoidentifikation und Überwachung sowie Beaufsichtigung der "Internal Control" Funktion
  • Oberaufsicht über die Geschäftsleitung, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen.
  • Erstellung des Geschäftsberichts sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse.
  • Beschlussfassung bezüglich Kapitalerhöhungen gemäss Art. 651a, 652g, 653g OR, Entscheidungen gemäss Art. 634a I OR (Beiträge auf nicht voll einbezahlte Aktien) und Art. 651 IV OR (Erhöhung des Aktienkapitals im Falle genehmigten Kapitals).
  • Genehmigung von Massenentlassungen von Mitarbeitern im Sinne von Art. 335d OR oder entsprechenden ausländischen Regulierungen.
  • Genehmigung von Angelegenheiten, für welche die Geschäftsleitung die Zustimmung des Verwaltungsrats einholen muss.
  • Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung gemäss Art. 725 OR.

Zudem ist die Zustimmung des Verwaltungsrats erfoderlich bei Transaktionen, die nicht unter normale Geschäftsaktivitäten fallen und / oder bestimmte Finanzbeträge übersteigen.

Beschlussfassung des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Falls dieses Quorum nicht erreicht wird, kann der Verwaltungsrat bedingte Entscheide fällen, welche im Anschluss von allen Mitgliedern schriftlich bestätigt werden müssen.

Der Präsident hat den Stichentscheid. Für Beschlüsse betreffend Kapitalherabsetzungen und -erhöhungen (ordentliche, bedingte und genehmigte Erhöhungen), einschliesslich der Änderungen der statutarischen Bestimmungen für solche Beschlüsse, genügt die Anwesenheit eines Verwaltungsratsmitglieds.

Prüfungs- und Risikoausschuss der Gruppe

Verwaltungsratsmitglieder im Ausschuss: Paul E. Otth, Martin M. Naville, Adrian Bult

Hauptaufgabe des Prüfungs- und Risikoausschusses ist die Überwachung der finanziellen Berichterstattung, des Risikomanagements und der externen Revision. Insbesondere untersucht der Prüfungsausschuss und meldet dem Verwaltungsrat folgendes:

  • Übersicht über die gesamte finanzielle Berichterstattung.
  • Beurteilung wesentlicher Rechnungslegungsangelegenheiten und Vorschlag bezüglich Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze.
  • Beurteilung des Revisionsberichts und Oberaufsicht über die Massnahmen, welche die Geschäftsleitung als Folge des Revisionsberichts unternimmt.
  • Beratung des Verwaltungsrats im Hinblick auf die der Generalversammlung vorzuschlagenden Revisionsstelle.
  • Prüfung der Unabhängigkeit der Revisionsstelle.
  • Beurteilung des Revisionsplans.
  • Prüfung der Qualifikationen der Revisoren und der Qualität der Revisionstätigkeit.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss versammelt sich mindestens zweimal im Jahr.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss verfügt über keinerlei Entscheidungsgewalt. Er hat nur beratende oder vorbereitende Funktion.

Nominierungs- und Entschädigungsausschuss der Gruppe
Verwaltungsratsmitglieder im Ausschuss: Mario Fontana, Markus Dennler

Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr und unterbreitet diese dem Verwaltungsrat:

  • Festlegung der Bezüge der Geschäftsleitung und Antrag zur Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats.
  • Antrag für die Bedingungen des Mitarbeiteroptionsplans (ESOP) sowie neuer Gewinnbeteiligungs-, Bonus- oder Anreizprogramme.
  • Nachfolgeplanung für die Generaldirektion (Notfall- und Langzeitplanung).
  • Antrag für Wahlvorschläge von neuen Mitgliedern des Verwaltungsrats.
  • Antrag zur Ernennung, Suspendierung oder Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen.
  • Festlegung von Massnahmen im Bereich Management Development.

Der Ausschuss versammelt sich mindestens zweimal im Jahr.

Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss verfügt über keinerlei Entscheidungsgewalt. Er hat nur beratende oder vorbereitende Funktion.


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